Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den karnevalistischen Tanzsport und für Veranstaltungen der Session 2020/2021
Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den karnevalistischen Tanzsport und für Veranstaltungen der Session 2020/2021
Vorwort des Präsidenten
Liebe Mitglieder, Aktive und Freunde des Bund Deutscher Karneval,
in den letzten Wochen und Monaten haben sich die zuständigen Geschäftsbereiche 1, 2 und 5 viele Gedanken gemacht zum Umgang mit der Pandemie für die bevorstehende Turniersaison, zur anstehenden Session und zu den vielen Veranstaltungen und Versammlungen, die umzuplanen, zu verschieben bzw. abzusagen waren.
Nach wochenlanger Arbeit in vielen Videokonferenzen in den einzelnen Gremien und den vielen Gesprächen und Beratungen mit den zuständigen Behörden, Ministerien, Bundes- und Landesministern ist klar erkennbar, dass der BDK nur grobe Empfehlungen an seine Mitglieder geben kann.
Da angesichts der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie die jeweiligen Bundesländer, Regionen, Landkreise und Kommunen unterschiedlich reagieren und dementsprechend die Genehmigungsbehörden vor Ort unterschiedliche Aussagen bezüglich der Veranstaltungsbedingungen, wie etwa Raumgröße und Besucherzahl machen, ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, eine allgemeingültige Lagebeurteilung und ein allgemeingültiges Konzept für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen.
Jeder einzelne Vorsitzende/Präsident und jedes Mitglied der einzelnen Präsidien in den Vereinen und Verbänden hat diesbezüglich eine Mitverantwortung, indem spezielle Konzepte der Situation vor Ort angepasst und erarbeitet werden, die mit den zuständigen Behörden zu besprechen sind.
Nur Sie können die Situation vor Ort bewerten und Gespräche mit den zuständigen Organen führen.
Das Präsidium kann hierzu nur Empfehlungen und gedankliche Hilfestellungen formulieren.
Allgemeines
Der Bund Deutscher Karneval schließt sich den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an und sieht in den folgenden Maßnahmen einen Weg zum kontrollierten und verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den karnevalistischen Tanzsport. Unsere Leitlinien orientieren sich an der aktuellen Situation und müssen möglichen Lockerungen oder Verschärfungen angepasst werden. Sie sollen zugleich ein Orientierungsrahmen für unsere über 5.300 Mitgliedsvereine in Fasching, Fastnacht, Karneval sein in dem Bestreben, auch in schwierigen Zeiten und unter komplizierten Bedingungen zusammen zu stehen, unser Brauchtum im Ehrenamt zu gestalten und Veranstaltungen der kommenden Session verantwortungsvoll vorzubereiten und durchführen.
Oberste Priorität hat die Gesundheit der Aktiven und der Gäste.
Deshalb gilt die „AHA-Regel“: Abstand – Hygiene – Achtsamkeit Die Verordnungen der Länder in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Vorgaben der örtlichen Behörden zu Hygienekonzepten, zur Kontaktnachverfolgung, zu Abstandsregeln und Zuschauerzahlen sind zwingend einzuhalten.
I. BDK-Leitlinien für den Turnierplan 2020/21
Der Bund Deutscher Karneval unterstützt ausdrücklich das Engagement seiner Ausrichter und der tanzsporttreibenden Vereine, die vor Ort trotz zunehmender Lockerungen nur unter schwierigen Bedingungen das Training durchführen und Turniere vorbereiten, um ihren Aktiven wieder eine Perspektive für den karnevalistischen Tanzsport zu ermöglichen.
- Der Kalender 2020 enthält keine BDK-Turniere.
Die Qualifikationsturniere für die 50. Deutsche Meisterschaft am 13.03.2021 und am 14.03.2021 in Köln beginnen am 02.01.2021 und enden am 28.02.2021. Der geänderte Turnierkalender wird nach dem 30.08.2020 veröffentlicht. - In dieser besonderen Wettkampfsaison 2020/2021 werden ausnahmsweise pro Turnier je Disziplin und Altersklasse zwei Qualifikationen für die jeweiligen Halbfinals ausgetanzt.
- Es werden keine Lizenzgebühren für BDK-Qualifikationsturniere in der Wettkampfsaison 2020/2021 erhoben, um erhöhte Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und geringere Einnahmen bei den Ausrichtern zu kompensieren.
- Notwendige Abweichungen von den Bestimmungen der geltenden Tanzturnierordnung werden durch den Tanzturnierausschuss erarbeitet und vorbehaltlich der Zustimmung der Präsidialtagung des BDK auf der Homepage des Bund Deutscher Karneval gesondert bekannt gegeben.
- Das Meldeportal für Turniere öffnet erstmals am 01. November 2020 um 11:11 Uhr.
- Für den Fall, dass situationsbedingt auch zu Beginn des Jahres 2021 noch keine Turniere stattfinden können, sind die Qualifikationen aus der Wettkampfsaison 2019/2020 für die Endturniere 2020/2021 gültig. Die Qualifizierten starten jedoch in der für sie jeweils gültigen Altersklasse. Eine Entscheidung dazu wird nach Schließen des Meldeportals am 30.11.2020 getroffen.
II. BDK-Leitlinien für Tanzsport-Wettkämpfe und karnevalistische Veranstaltungen
1. Turniere und Veranstaltungen
Für die Durchführung tanzsportlicher Turniere und karnevalistischer Veranstaltungen sollten in den Landes- und Regionalverbänden, Vereinen und Gesellschaften individuelle Konzepte erarbeitet werden, die organisatorische und hygienische Maßnahmen beinhalten, mit denen das Infektionsrisiko geringgehalten wird und eine Kontaktnachverfolgung möglich ist.
Es gelten die für den Kultur- und Sportbetrieb im jeweiligen Bundesland maximal zulässige Personenzahlen für Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen. Die individuellen Konzepte sind in jedem Falle rechtzeitig vor dem Turnier/der Veranstaltung mit der lokal/regional zuständigen Verwaltungsbehörde (i.d.R. die Gesundheitsämter) einvernehmlich abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen. Dabei sind tanzsport- oder veranstaltungsspezifische Aspekte sowie die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten zu berücksichtigen. In den Konzepten sollte eine klare Unterscheidung von Maßnahmen für
Aktive/Betreuer/Mitwirkende sowie für Gäste/Zuschauer vorgenommen werden und für die Behörde erkennbar sein. Kontakte zwischen diesen beiden Gruppen sollen soweit wie möglich vermieden werden.
2. Distanzregeln einhalten
Der jeweils verordnete Abstand zwischen Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren zu reduzieren.
Die Steuerung des Betretens und Verlassens von Sport- und Veranstaltungshallen sollte dementsprechend über gekennzeichnete Wegeführung und separate Ein- und Ausgänge erfolgen.
Der Umgang mit Distanzregeln während der Turniere und Veranstaltungen muss in Abhängigkeit der jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben individuell in den Vereinen/von den Ausrichtern festgelegt werden. Gleiches gilt für das Training in den Vereinen. Ein Mindestabstand bei Veranstaltungen/Turnieren im Besucherraum/auf den Tribünen ist je nach länderspezifischen Vorgaben sicherzustellen. Dieser Abstand gilt in der Regel nicht für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie für Gruppen/Paare, die miteinander trainieren.
3. Nachverfolgbarkeit sichern
Die anwesenden Personen (Aktive/Betreuer/Gäste) sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens folgende Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, Telefonnummer und Zeitraum der Anwesenheit. Dies gilt auch für den Trainingsbetrieb. Einige Bundesländer haben dazu weitreichendere Festlegungen getroffen.
Die Anwesenheitsliste ist vom Verein/Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach der Veranstaltung sicher aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck weiterverarbeitet oder genutzt werden.
Soweit technisch und organisatorisch möglich, ist ein Onlineticketverkauf inklusive der Erfassung der o.g. persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung vorzusehen. Der BDK bietet seinen Mitgliedsvereinen eine kostengünstige Alternative zur Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit über eine sichere digitale Anwendung.
Die VIDAgo App und VIDAcard bieten ein perfektes und datenschutzkonformes digitales Check-In – Check-Out – System für Veranstaltungen aller Art. Diese App bzw. Card können von BDK-Mitgliedsvereinen zu vergünstigten Konditionen erworben werden. Informationen unter https://www.vida-app.info – Kontakt unter info@vida-app.info ; Telefon 049 54078350551.
4. Ein – und Auslassmanagement
Veranstalter sollten am Eingang über die in der Halle/Veranstaltungsgebäude geltenden Regeln durch gut sichtbare Aushänge sowie in Programm- und Wertungsheften informieren. Das Einlass- und Sicherheitspersonal ist verpflichtet, Mund-Nasen-Schutz sowie Einweghandschuhe zu tragen.
Entweder sind Warteschlangen am Eingang sowie in den Bereichen des Ticketverkaufes/ der Ticketausgabe zu vermeiden oder es sind Abstandsmarkierungen anzubringen. Gegebenenfalls sind technische Schutzmaßnahmen (Plexiglasscheiben) zu installieren. Gleiches gilt für Tresen- und Merchandisingbereiche. Es muss im Eingangsbereich darauf hingewiesen werden, dass Zuschauende/Gäste mit akuten Atemwegserkrankungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.
Der geltende Mindestabstand ist auch beim Verlassen der Turniere/Veranstaltungen bzw. des Innenraums während des Turniers/der Veranstaltung über ein Wegeleitsystem zu sichern.
5. Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die konsequente Einhaltung der Nies- und Hustenetikette, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen reduzieren das Infektionsrisiko. Türklinken im Eingangsbereich und solche zu den Toiletten sollten während der Turniere/Veranstaltungen mindestens einmal pro Stunde desinfiziert werden.
In den Toiletten sind Einmalhandtücher, Flüssigseife, Abwurfbehälter und Desinfektionsmittel in ausreichendem Maße ständig verfügbar zu halten sowie intensivere Reinigungsintervalle zu sichern. Der Zutritt zu den Sanitärräumen ist auf das Notwendigste zu begrenzen.
Es sind gesonderte Sanitärräume für Aktive/Mitwirkende und für Gäste/Zuschauer vorzusehen und auszuweisen. Bei zweitägigen Turnieren sollten zwischen den Turniertagen die Tische im Saal sowie die Sitze und Geländer auf den Zuschauertribünen desinfiziert werden. Ebenso sind die Kabinen vor dem Wechsel der Gruppen/Altersklassen gründlich zu reinigen. Es sind durch Veranstalter ergänzende Konzepte zu Verringerung der Aerosol-Belastung in den Sälen/Hallen unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Saalgröße und regional zulässige Besucherdichte u.a. durch regelmäßiges Lüften während der Pausen sowie im Foyer- und Eingangsbereich und ggf. durch zusätzlichen Pausen zu entwickeln. Falls Klima- und Frischluftanlagen vorhanden sind, sollte eine sichere Nutzung gewährleistet sein, um eine Fehlfunktion als „Infektionsverbreiter“ auszuschließen.
Gastronomieangebote sollten ausschließlich im Foyer- und Eingangsbereich und unter den jeweils geltenden Auflagen der Länder erfolgen. Auf den Ausschank/Verkauf von hochprozentigem Alkohol sollte verzichtet werden.
In geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist abgesehen von der sportlich aktiven Phase, der Einsatz von Mund-Nasen-Schutz notwendig. Es sind gesonderte Versorgungspunkte für die Aktiven/Mitwirkenden im Aktiven Bereich oder klar getrennt von den allgemeinen Gastronomiepunkten einzurichten.
III. BDK-Leitlinien für Tanzsport-Training und Wettkämpfe
Zusätzlich zu den o.g. allgemeinen Regeln, die in den individuellen Konzepten der Verbände und Vereine zu beachten sind, gelten für den karnevalistischen Tanzsport:
1. Körperkontakte auf ein Minimum begrenzen
Karnevalistischer Tanzsport ist eine Kontaktsportart. Diese darf entsprechend der länderspezifischen Regeln auch in Gruppen und in Räumen/Sporthallen ausgeführt werden. Außerhalb der sportartspezifischen Trainings- und Wettkampfsituationen sollten körperliche Kontakte jedoch komplett vermieden werden.
So ist auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen, Küsschen geben oder Jubeln und Trösten in der Gruppe möglichst zu verzichten. Siegerehrungen sollten trotz aller Freude über den Erfolg auf das notwendige Maß begrenzt und mit dem erforderlichen Abstand durchgeführt werden. Die Ehrungen durch Offizielle sollten mit Mund-Nasen-Schutz und ohne Händeschütteln erfolgen, eine Desinfektion der Hände ist vor den Übergaben der Pokale und Urkunden sicher zu stellen. Jubeltänze mehrerer Gruppen/Einzelaktiven kann es in dieser Saison nicht geben.
Der Mindestabstand zwischen den Plätzen der Juroren ist zu gewährleisten oder/und durch technische Schutzmaßnahmen (Plexiglasscheiben/Trennwände) zu sichern.
Alle Teilnehmer, Besucher und sonstigen Personen der Veranstaltung haben einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Dieser darf abgenommen werden, wenn ein zugeordneter Platz, der die Einhaltung des behördlich vorgegebenen Mindestabstands garantiert, eingenommen wurde. Wird dieser Platz verlassen, ist hierzu der Mund-Nasen-Schutz wieder anzulegen. Ausgenommen von der MNS-Pflicht sind beispielsweise Tänzer oder Künstler oder sonstige Personen mit ähnlichen Funktionen während eines Auftritts.
2. Abstand im Training
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert, sodass im Falle einer Ansteckungsgefahr nur eine kleinere Gruppe betroffen ist bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen ist.
In einigen Bundesländern geben, insbesondere für den Indoor-Bereich, notwendige Quadratmetervorgaben pro Sportler eine Orientierung.
Geeignete Trainingsformen sollten, soweit möglich, auch im karnevalistischen Tanzsport weiterhin im Freien durchgeführt werden.
3. Nutzung von Umkleidekabinen, Duschen und Waschräumen
Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Vereinsgebäuden gibt es eine einfache Regel: Abstand halten und die Verweildauer auf ein Minimum beschränken. Daher ist darauf zu achten, die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten, zu begrenzen, sowie stets für ausreichende Belüftung und Reinigung zu sorgen. Nach der Benutzung ist eine gründliche Reinigung der Sanitärräume und Umkleidekabinen erforderlich.
4. Schminken begrenzen
Das Schminken gehört zum karnevalistischen Tanzsport und ist gerade bei den Schautänzen von starker Ausdruckskraft. Dennoch sollte es in dieser besonderen Situation auf ein absolut erforderliches Maß beschränkt werden. Schminkutensilien sollten dort, wo nötig, nur personenbezogen und für jede Aktive gesondert verwendet und danach entsorgt werden. Die für das Schminken der aktiven Tänzer*innen erforderlichen Personen sind auf die unbedingt notwendige Anzahl zu begrenzen und müssen zwingend Mund-Nasen-Schutz tragen.
5. Abstand bei An- und Abreise
Um das Ansteckungsrisiko bei der gemeinsamen An- und Abreise zu Turnieren und Veranstaltungen (meist in Bussen) zu minimieren, müssen die Aktiven und alle Mitreisenden – analog zu den Regeln im öffentlichen Nah- und Fernverkehr – einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem ist es sinnvoll, bei Fahrgemeinschaften in denselben festen Gruppen unterwegs zu sein.
BDK – Nr. 2020-08-01
Wir bitten regelmäßig unsere HOMEPAGE – auch in Facebook und Instagram zu besuchen!