Information eines Mitgliedsvereines bezüglich Versammlungen

Hallo zusammen,

in Sachen Versammlungen habe ich unser Notariat (…) und die verantwortliche Mitarbeiterin des Ordnungsamtes der Stadt (…) kontaktiert.

Das Notariat hat mir gestern folgende Auskunft auf meine Anfrage erteilt:

Nach der jetzigen Rechtslage sind Versammlungen mit körperlicher Anwesenheit (Mitgliederversammlung, Vorstandssitzungen etc.) bis zum Jahresende verboten. Bei Durchführung solcher Versammlungen erwarten die Teilnehmer ein Ordnungsgeld nach dem Infektionsschutzgesetz von mindestens 250 € und die Veranstalter (Einladenden) ein weitaus höheres.

Die Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes führte in einem Telefonat von heute aus, dass die gesetzlichen Bestimmungen keine Versammlungen egal welcher Größe zulassen. Ausnahmegenehmigungen wären möglich. Angesichts der Größe des Teilnehmerkreises bei den Versammlungen des Komitees und bei den Mitgliederversammlungen der Vereine wäre die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung jedoch ausgeschlossen. Für eine Entscheidung, ob, inwieweit und unter welchen Bedingungen Versammlungen wieder stattfinden können, seien die zu erwartenden Regelungen Anfang Mai 2020 maßgeblich. Sollten entgegen den z. Zt. geltenden Regelungen Versammlungen stattfinden, werde das Ordnungsamt mit der gebotenen Härte gegenüber Teilnehmern und Veranstalter vorgehen.

Der Notar und die Stadt wurde entfernt