Orientierungshilfe „Kompass“
Leitfaden für die kommende Session 2020/2021

A.) Ausgangslage (Stand 29. Mai 2020)

Der Bund Deutscher Karneval e.V. kann aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Folge der CORONA Pandemie in den einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Regionen den Landes- und Regionalverbänden sowie den Mitgliedsvereinen keine eindeutigen Handlungsempfehlungen geben, wie jeweils auf die Corona-Krise zu reagieren ist. Denn dazu sind die Maßgaben und Voraussetzungen außerhalb unseres Kompetenzbereiches zu verschieden beziehungsweise noch unsicher, wenn nicht gar völlig unbekannt.

Doch möchten wir unseren Mitgliedern eine Orientierungshilfe, eine Art ‚Kompass‘ anbieten, anhand dessen man die Überlegungen zur eigenen Situation und Vorgehensweise anstellen kann.

B.) Sachstand

1. a.) Allgemein

Ist unser Verein als gemeinnütziger Verein beim Finanzamt mit Freistellungsbescheid anerkannt?

Wenn ja, welche Sachverhalte sind für unsere weiteren Planungen zu berücksichtigen?

Feststellen der laufenden Kosten (bisherige Erfahrung) Liquidität und Planzahlen ermitteln!

1.b.) Übersicht verschaffen

1.) Welche Veranstaltungen wollen wir durchführen?
2.) Was sind unsere Raum- und Platzkapazitäten?
3.) Bestehen bereits Verträge mit Hallenbetreibern, Aktiven, Musik usw. für die kommende Session?
4.) Wie wirken sich die Verträge auf die aktuelle Situation aus (Klauseln, …)? Hinweis: Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten, insbesondere wenn Verträge abgeschlossen sind oder Veranstaltungen abgesagt werden sollen.
5.) Führen wir einen Umzug durch?

1.c.) Fragen/Organisation/Planung

1.) Fragen zum Sessionsorden
→ Bestellfristen
→ eventuell eigene Herstellung

2.) Organisation des Kartenverkaufes zu Veranstaltungen
Hinweis: Bedenken Sie, dass bei Absage einer Veranstaltung die Kartenpreise erstattet werden müssen, aber gleichwohl gewerbliche Ticketverkäufer ihre Vorverkaufsgebühren dennoch berechnen dürfen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

3.) Mitgliederversammlung
→ in Planung
(hierzu siehe auch Information im BDK-Mitgliederportal -Rechtsausschuss)
→ Kommunikationswege (Videokonferenz, Telefonkonferenzen, …)

4.) Buchführungs- und Steuerfragen (punktuell ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
→  Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus – BMF-Schreiben 19.03.2020
→  Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) – BT-Dr.19/19379 vom 20.05.2020
→  Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) – Kulturgutscheine – BR- Drucksache 248/20 (Beschluss) 15.05.2020
→ Auswirkungen auf Umsatzgrenzen aufgrund Wegfall/Minderung von Einnahmen (z. Bsp. §64 AO, §67a AO, §19 UStG usw.)

C.) Beeinflussung von außen, entsprechende Maßnahmen

1.) Vorgaben von Behörden

a.) Berücksichtigung der aktuellen Lage im Bundesland, des Landkreises, der Kommune, ….,

b.) Gesundheitsamt, Ordnungsamt usw.

2.) Kontakte zu Bürgermeistern, Ratsfraktionen, politischen Vertretern (Stimmen Sie sich frühzeitig mit den Entscheidungsträgern vor Ort ab!)

3.) Reaktionen auf die Untersagung der üblichen Veranstaltungen

a.) finanzielle Folgen

b.) eventuelle Verhandlungen mit Vertragspartnern und Sponsoren
Hinweis: Verhandeln Sie mit ihren Vertragspartnern frühzeitig über die Konsequenzen bei Absagen, etwa über die Frage, ob Sponsoren zumindest einen Teil ihrer finanziellen Zusagen trotz einer möglichen Absage aufrechterhalten würden. Bieten Sie Alternativen etwa in Bezug auf anderweitige Werbemaßnahmen an.

c.) alternative Veranstaltungen planen
* online
* öffentlicher Raum
* frühere Veranstaltungen anpassen oder abwandeln
* Einbindung der Mitglieder und der eigenen Jugend

4.) Erstellung eines Zeit- und Ablaufplanes

Selbstverständlich ist diese Orientierungshilfe nicht vollständig und muss den örtlichen Gegebenheiten und behördlichen Verordnungen angepasst werden. Es lassen sich keine allgemein verbindlichen Empfehlungen geben. Deshalb soll diese Orientierungshilfe als ein Impuls für die kommende Planung verstanden werden. Kreativität und Mut zu Neuem zeichnet uns Fastnachter und Karnevalisten aus.

gez.

Klaus-Ludwig Fess Präsident