Verdienstmedaille
Die Verdienstmedaille kann verliehen werden an:
a) fördernde Mitglieder des KRE
b) Mitarbeiter einer kommunalen Behörde, welche die Ziele und Aufgaben des KRE besonders unterstützt haben.
c) Personen, die sich um die Heranführung oder Einführung von vortragenden Kräften zur Unterstützung der Aufgaben und Ziele des KRE besonders verdient gemacht haben.
d) Mitglieder eines dem KRE angeschlossenen Mitgliedsvereines, die sich im Verein durch besonders verdienstvollen Einsatz bei der Gestaltung und der Durchführung des heimatlichen Karnevalsbrauchtums mindestens 5 Jahre bewährt haben.
Verbandsorden
Der Verbandsorden in Bronze kann verliehen werden an:
Mitglieder eines dem KRE angeschlossenen Vereins, die sich in einem 11-jährigen Einsatz für die Aufgaben und Ziele des Verbandes KRE eingesetzt haben
Der Verbandsorden in Silber kann verliehen werden an:
a) für einen mindestens 11-jährigen verdienstvollen, persönlichen Einsatz im Gesamtpräsidium des KRE
b) für einen mindestens 11-jährigen verdienstvollen, persönlichen Einsatz im Vorstand eine dem KRE angehörenden Mitgliedsvereins
c) für eine mindestens 22-jährige verdienstvolle Mitgliedschaft in einem dem KRE angehörenden Vereins
Der Verbandsorden in Gold kann verliehen werden an:
a) für verdienstvolle 22-jährige Mitarbeit im Gesamtpräsidium des KRE
b) für einen mindestens 22-jährigen verdienstvollen, persönlichen Einsatz im Vorstand eines dem KRE angehörenden Mitgliedsvereins
c) für eine mindestens 33-jährige, verdienstvolle Mitgliedschaft in einem dem KRE angehörenden Mitgliedsvereins
Der Verbandsorden in Gold mit Brillanten kann verliehen werden an:
a) für verdienstvolle 33-jährige Mitarbeit im Gesamtpräsidium des KRE
b) für einen mindestens 33-jährigen verdienstvollen, persönlichen Einsatz im Vorstand eines dem KRE angehörenden Mitgliedsvereins
c) für eine mindestens 44-jährige, verdienstvolle Mitgliedschaft in einem dem KRE angehörenden Mitgliedsvereins
Verbands-Sonderorden
Der Verbands-Sonderorden kann verliehen werden:
An Personen oder Firmen, die dem Verband besondere Dienste erwiesen haben.