Karneval Session 2020/2021 – Eckpunkte

Der Karneval, so wie wir ihn bislang kennen, wird in den Zeiten der Pandemie nicht möglich sein. Die Coronaschutzverordnung verbietet bereits in ihrer aktuellen Fassung Veranstaltungen, die nicht die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes erfüllen und lässt gesellige Veranstaltungen nur bei herausragendem Anlass (Hochzeit, Geburtstag, Beerdigung) mit einer festen Personenobergrenze zu. Dies wird sich absehbar bis Ende Februar nicht verändern, sodass insbesondere Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes nicht in Betracht kommen.

Auch wenn selbstverständlich das konkrete Infektionsgeschehen und die übrigen Faktoren von allen zuständigen Stellen weiter beobachtet und bewertet werden müssen, lassen die bisherigen Erfahrungswerte diese Prognose bis Ende Februar gesichert zu. Dennoch soll auch in Zeiten der Pandemie das Brauchtum gepflegt werden. Dafür treten an die Stelle der bekannten Formate – insbesondere kleinere – karnevalistische Kulturveranstaltungen, wie etwa Konzerte, die den auch allgemein geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen. Dazu zählen auch Besuchstermine der Tollitäten bei Veranstaltungen oder Einrichtungen. Karnevalsumzüge – die in ihrer üblichen Ausgestaltung unter das geltende Verbot von Straßenfesten fallen – werden nicht möglich sein. Andere Veranstaltungen in der Session unter freiem Himmel haben den Vorgaben der Coronaschutzverordnung zu entsprechen und werden sich dadurch in ihren Grundzügen von den Veranstaltungen der letzten Sessionen unterscheiden oder gar nicht in Betracht kommen. Die Landesregierung empfiehlt, dass die kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11.2020 ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen. Die Kommunalen Spitzenverbände unterstützen diese Empfehlung. Die Landesregierung wird bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und ggf. anpassen, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft erhalten zu können. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden.